ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen in unseren Geschäftsräumen sichtbar aus, sind auf unserer Web-Site (www.asp-austria.at) detailliert aufgeführt und in unserem E-Mail Account (rudy@asp-austria.at) deutlich verlinkt und werden jedem Kunden auf Verlangen in Papierform ausgehändigt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher bindend für jedwedes Rechtsgeschäft zwischen ASP American Special Parts Austria, Inhaber Rudolf Kerschbaumer, Dragonerstraße 22, 4600 Wels, kurz "ASP" und Privatkunden sowie Unternehmen.


1.    KOSTENVORANSCHLAG
1.1    Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
1.2    Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung der Einzelposten Material, Arbeit etc. 
1.3    Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich der erforderlichen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches wird nach dem Werkstätten- Stundensatz verrechnet. Dieses Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht. Erfolgt eine Teilbeauftragung, wird jener Teil des Entgelts gutgeschrieben, der dem Anteil des tatsächlich erteilten Auftrag im Verhältnis zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages entspricht.

2.    TAUSCHAGGREGATE
Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die vom Auftraggeber beigestellten Aggregate keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind. Diese Eigenschaft wird Vertragsinhalt.

3.    PROBEFAHRTEN
Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten notwendige oder zweckmäßige Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten durchzuführen. 
4.    ZAHLUNGEN
4.1    Die Zahlung für erbrachte Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Waren hat bar oder durch Bankomatzahlung Zug um Zug gegen Übergabe zu erfolgen. Soweit von ASP im Einzelfall Zahlung durch Wechsel, Scheck etc. akzeptiert wird, erfolgt dies zahlungshalber und es gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftraggebers.
4.2    Bei Langzeitarbeiten, wie Komplettrestaurationen, sind im Einzelfall und nach Vereinbarung mit ASP Akontozahlungen auch per Überweisung möglich.
4.3    Das Lieferdatum ist zugleich auch Rechnungsdatum, ausgenommen, es wird gesondert darauf hingewiesen.
4.4    Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen von ASP steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als ASP zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung die im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers stehen, gerichtlich festgestellt oder von ASP anerkannt worden ist.

5.    ABSTELLEN VON FAHRZEUGEN
5.1    Wird ein Fahrzeug vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung an diesem Werktag abgeholt, ist ASP berechtigt, ab dem, dem Abholungstermin bzw. der Verständigung von der Fertigstellung folgenden Tag für das Abstellen des fertig Instand gesetzten Fahrzeuges eine Stellgebühr laut Aushang pro angefangenen Kalendertag zu verrechnen. 
5.2    Ebenso kann ASP das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Auftraggebers einem Drittverwahrer übergeben.
5.3    Im Übrigen wird für  am Werksgelände abgestellte Fahrzeuge wird keinerlei Haftung übernommen, ebenso wenig für den Inhalt der Fahrzeuge. Dieser Haftungsausschluss gilt für Diebstahl, Vandalismus, Einbruch und Brand.
5.4    Eine Verwahrung der Fahrzeuge in einer verschlossenen Halle mit Versicherungsschutz gegen Brand, Einbruch und Diebstahl gegen Gebühr ist möglich. Die Höhe der Gebühr ist gesondert mit ASP zu vereinbaren. 
5.5    Nicht davon betroffen sind Langzeitrestaurationen, ausgenommen es entstehen vom Kunden ausgehende längere Stehzeiten. Unter längeren Stehzeiten sind Zeiträume ab 30 Tagen zu verstehen. Die Höhe der Einstellgebühr für Langzeitrestaurationen liegt bei Euro 120,00 ( Stand 2022 ) pro Monat und wird fällig für jeden kompletten Stellplatz. Die Menge der erforderlichen Stellplätze richtet sich nach der Menge der gelagerten Einzelteile. Ein Stellplatz kann auch geteilt werden, wenn das Volumen der gelagerten Einzelteile keinen kompletten Stellplatz mehr erfordert.



6.    ALTTEILE
6.1    Ersetzte Altteile - ausgenommen Tauschteile - sind von ASP bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin, jedenfalls bis zur fertigen Instandsetzung des Fahrzeugs aufzubewahren. Der Auftraggeber kann deren Herausgabe bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin bzw. mangels eines solchen bis Verständigung von der Fertigstellung verlangen. Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Auftraggebers, welche spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen hat, ist ASP berechtigt, diese Altteile zu entsorgen. 
6.2    Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.

7.    SONSTIGE TEILE – NEUTEILE
7.1    Der Versand  von bei ASP bestellten Teilen erfolgt ausschließlich per Post und nur gegen Nachnahme.
7.2    Bestellte und von ASP gelieferte Ware reist immer auf Gefahr des Käufers. Die Ware ist sofort nach Erhalt, also bei Übernahme auf deren Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen.
7.3    Rücksendung von gelieferter Ware an ASP hat frei und nur mit Einverständnis von ASP zu erfolgen.
7.4    Sonderbestellungen sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
7.5    Bestellungen für Ersatz- oder Zubehörteile haben grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
7.6    Bei Bestellungen über einem Warenwert von Euro 300,00 ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Warenwertes anlässlich der Bestellung zu leisten.
7.7    Einige der von ASP gelieferten Teile haben keine allgemeine Betriebserlaubnis innerhalb der Europäischen Union. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss mit den zuständigen Behörden bzw. einem Ziviltechniker abgesprochen werden. ASP übernimmt keinerlei Haftung auf Grund behördlicher Beanstandungen, auch wenn diese Teile durch ASP eingebaut wurden. 

8.    EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten und montierten Waren/Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ASP.

9.    RECHT ZUR ZURÜCKBEHALTUNG DES REPARATURGEGENSTANDES
9.1    ASP steht wegen all seiner Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch auf Ersatz nötiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Auftraggeber verschuldeten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu. 
9.2    Forderungen des Auftraggebers auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann ASP bis vollständiger Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede gemäß 4.1 entgegenhalten.

10.    BEHELFSREPARATUREN
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.

11.    GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
11.1    Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber, sofern dies tunlich ist, den Reparaturgegenstand an ASP in dessen Betrieb zu überstellen. Unternehmerische Auftraggeber tragen die Gefahr der Übersendung, gegenüber Verbrauchern trägt diese ASP. Ist eine Überstellung untunlich, besonders weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, ist ASP ermächtigt, die Überstellung auf seine Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb veranlassen. Eine Reparatur durch eine Fremdfirma oder Eigenregie muss vor Beginn der Arbeiten von Firma ASP autorisiert werden. Eine nachträgliche Anerkennung von Rechnungen oder Kostenaufstellungen ist generell nicht möglich.
11.2    Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Garantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
11.3.1    Bei von ASP überholten Motoren haften wir nur für Schäden, welche durch von ASP verbauten Teile entstanden sind bzw. für mangelhafte Ausführung der Arbeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt bei Auslieferung als bindend vereinbart.
11.3.2    Wurden im Zuge der Überholung leistungssteigernde Teile ( sogenannte Tuningteile ) verbaut, so sind diese sowie die durch Verwendung dieser Teile entstandenen Schäden von jedweder Haftung ausgeschlossen.
11.3.3    Die Feststellung, ob es sich bei den verbauten Teilen um Ersatzteile oder sog. Tuningteile handelt, ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung des Herstellers.
11.4    Eine Garantie, Gewährleistung oder Haftung für Wettbewerbs- und Tuning-Teile, leistungsgesteigerte Motoren, überholte Komplettgetriebe, Elektronikbauteile und hydraulische bzw. druckluftunterstützte Fahrwerkteile wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.5    Bei einem Import eines kompletten Motors oder Getriebes ( ob neu oder überholt ) aus einem Nicht-EU- Land erfolgen der Kauf im Ursprungsland, der Transport sowie sämtliche Zollformalitäten im Namen des Käufers / Bestellers. ASP übernimmt keinerlei Haftung für den Zustand des Motors oder des Getriebes.
11.6.1    Verchromte Teile sowie Aluminiumteile sind nicht korrosionsgeschützt und bedürfen daher intensiver Pflege. 
11.6.2    Reklamationen daraus können leider nicht anerkannt werden. 
11.7    ASP haftet unabhängig von obigen Ausführungen nur für Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden.
11.8    Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des vom Auftraggeber übernommenen Reparaturgegenstandes. 
11.9    Befinden sich Gegenstände im Fahrzeug, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind, trifft den Auftraggeber die Obliegenheit, auf diese gesondert hinzuweisen. 
11.10    Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche bleiben unberührt.
11.11    Radmuttern von abgeholten Fahrzeugen sind nach ca. 50 bis maximal 100 km unbedingt auf deren festen Sitz zu überprüfen.

12.    LIEFERDATUM / ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
12.1    ASP ist bemüht, den von ASP genannten Liefertermin einhalten zu können. Da ASP aber auch von Lieferanten abhängig sind, entsteht für Kunden kein wie immer auch geartetes Recht auf Minderung oder Rücktritt aus einem verzögerten Liefertermin. 
12.2    Erfüllungsort ist der Sitz von ASP. 
12.3    Für Klagen gegen Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, und deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland gelegen ist, kann nur die Zuständigkeit eines Gerichtes vereinbart werden, in dessen Sprengel einer dieser Orte gelegen ist. Ansonsten gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für 4600 Wels OÖ als vereinbart.